Krankenfahrten & Rollstuhltaxi

Mobil bleiben – bei uns fährt jeder mit

Wir befördern Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicher und würdevoll: mit Rampe, Rückhaltesystem und Fahrern, die sich Zeit nehmen. Und wir rechnen mit jedem Kostenträger ab – Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Pflegekasse.

  • Fahrzeuge mit Rampe und Rückhaltesystem
  • Dialyse-, Reha- und Bestrahlungsfahrten
  • Abrechnung mit allen Krankenkassen & Kostenträgern
  • BG-Fahrten nach Arbeits- und Wegeunfall
  • Feste Fahrer bei wiederkehrenden Terminen
Rollstuhlgerechtes Taxi mit ausgefahrener Rampe in Frankfurt am Main

Unsere Fahrten

Krankenfahrten mit Ruhe und Verlässlichkeit

Ein Krankentransport ist keine gewöhnliche Taxifahrt. Wir planen großzügig, damit niemand hetzen muss – weder Sie noch unser Fahrer.

Dialysefahrten

Mehrmals wöchentlich, pünktlich und mit fester Tour.

Reha & Therapie

Hin- und Rückfahrt zu Physiotherapie, Reha und Kur.

Arzt & Klinik

Zum Termin, zur Aufnahme und wieder nach Hause.

Entlassung

Abholung an der Station bis zur Wohnungstür.

BG- & Unfallfahrten

Fahrten nach Arbeits- und Wegeunfall – Abrechnung direkt mit der Berufsgenossenschaft.

Pflege & Alltag

Fahrten über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse – etwa zur Tagespflege oder zum Einkauf.

Fahrer hilft einer Person mit Rollstuhl beim Einsteigen in ein Taxi in Frankfurt

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Abrechnung

Wer zahlt? – Wir rechnen mit allen Kostenträgern ab

Egal, wer für Ihre Fahrt aufkommt: Bei uns kann jeder abgerechnet werden. Sie müssen nichts vorstrecken – wir übernehmen die komplette Abrechnung.

Gesetzliche Krankenkassen

AOK, Barmer, TK, DAK, IKK, Knappschaft und alle weiteren Kassen – mit Transportschein zahlen Sie in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung.

Private Versicherung & Beihilfe

Wir stellen Ihnen eine ordentliche Rechnung zur Einreichung bei Ihrer PKV oder Beihilfestelle aus.

Berufsgenossenschaft & Unfallversicherung

Fahrten nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie zu Heilbehandlungen rechnen wir direkt mit der BG ab.

Pflegekassen

Fahrten über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – zum Beispiel zur Tagespflege oder zum Arzt.

Sozialamt & Schwerbehindertenausweis

Fahrten über Grundsicherung und Sozialamt sowie mit Wertmarken (Merkzeichen G oder B).

Selbstzahler

Natürlich auch ohne Verordnung: zum regulären Taxitarif oder zum verbindlichen Festpreis bei Vorbestellung.

Ablauf

So einfach läuft Ihre Kassenfahrt ab

Drei Schritte – und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

  1. 1

    Verordnung vom Arzt

    Ihr Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein, Muster 4) aus – etwa für Dialyse, Bestrahlung oder Reha.

  2. 2

    Genehmigung der Kasse

    Ihre Krankenkasse oder der Kostenträger genehmigt die Fahrten. Bei Serienfahrten genügt meist eine einmalige Genehmigung.

  3. 3

    Wir fahren und rechnen ab

    Bringen Sie den Transportschein zur Fahrt mit – den Rest übernehmen wir. Abgerechnet wird direkt mit dem Kostenträger.

Häufige Fragen

Krankenfahrten – Ihre Fragen

Welche Krankenfahrten übernimmt die Krankenkasse?+

In der Regel ärztlich verordnete Fahrten – etwa zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, zur Reha sowie im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung. Ihr Arzt stellt die Verordnung aus, die Kasse genehmigt die Fahrten.

Wie werden Krankenfahrten abgerechnet?+

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft, Pflegekasse oder einem anderen Kostenträger ab. Sie bringen lediglich die Verordnung (Transportschein) zur Fahrt mit – den Papierkram übernehmen wir.

Was kostet eine Krankenfahrt mit dem Taxi?+

Bei einer genehmigten Fahrt zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung Ihrer Kasse. Ohne Verordnung fahren Sie zum regulären Frankfurter Taxitarif – oder bei Vorbestellung zum verbindlichen Festpreis.

Wer zahlt die Fahrt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall?+

Fahrten zu Heilbehandlungen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft beziehungsweise die Unfallversicherung. Wir rechnen diese BG-Fahrten direkt mit dem Träger ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Kann ich im Rollstuhl sitzen bleiben?+

Ja. Unsere behindertengerechten Fahrzeuge verfügen über eine Rampe und ein zugelassenes Rückhaltesystem, sodass Sie während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleiben können.

Sind regelmäßige Fahrten möglich?+

Ja. Für wiederkehrende Termine legen wir eine feste Tour an, meist mit demselben Fahrer – das schafft Vertrauen und spart jedes Mal Erklärungen.

Helfen die Fahrer beim Ein- und Aussteigen?+

Unsere Fahrerinnen und Fahrer unterstützen selbstverständlich beim Ein- und Aussteigen sowie auf dem Weg bis zur Haus- oder Praxistür.

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